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Teilnahmebedingungen

Biodiv-Projektförderung

1. Programm «Artenvielfalt macht Schule», Angebote «BioDivSchool-Web-App» und Projektförderung

Das Programm «Artenvielfalt macht Schule» sowie das Angebot «BioDivSchool-Web-App» der Pädagogischen Hochschule St. Gallen (PHSG) und GLOBE Schweiz unterstützen Primar- und Sekundarschulen bei der ökologischen Aufwertung ihrer Areale. Praktische Aktionsmodule, kreative Unterrichtsmaterialien, die BioDivSchool-Web-App, ein Leitfaden zur ökologischen Aufwertung des Schulareals und Weiterbildungsangebote animieren Lehrpersonen wie Hauswartung dazu, für die Biodiversität aktiv zu werden. Lehrpersonen sensibilisieren Schüler:innen für den Erhalt von Lebensräumen und die Artenvielfalt und nutzen das Schulareal als Lern- und Naturerfahrungsort. 

Pusch vergibt in den Jahren 2023 und 2024 in Kooperation mit der Pädagogischen Hochschule St. Gallen und GLOBE Schweiz eine Anschubfinanzierung von CHF 2'000.- an Schulen, die ein konkretes Projekt zur ökologischen Aufwertung planen und einreichen.  Pro Jahr werden 10 Gewinnerprojekte gekürt. Die Anschubfinanzierung erfolgt nur, wenn das Projekt nicht allein von diesem Beitrag abhängt und klar ist, dass mehrere Klassen (im Idealfall die gesamte Schule) involviert sind.  

Die Schulen erhalten diesen Beitrag pauschal und entscheiden selbst, ob sie den Förderbeitrag für Materialausgaben oder Beratungsleistungen durch eine externe Fachperson (Naturschutzexperte, Naturgärtnerin etc.) verwenden.  

Die Projekte sollen die Vielfalt an Kleinstrukturen auf dem Schulareal und in der Gemeinde erhöhen und durch die entstehenden Ast- und Steinhaufen, einheimischen Gehölzstrukturen, Blumenwiesen oder Blühstreifen Lebensräume und Nahrungsquellen für Kleinsäuger, Reptilien, Vögel, Wildbienen, Schmetterlinge und andere Arten im Siedlungsraum schaffen. Lehrpersonen wie Schüler:innen nehmen dabei aktiv an der Projektumsetzung und -begleitung teil und leisten mit Mitwirkenden aus dem Umfeld einen aktiven Beitrag zur Umsetzung der Strategie Biodiversität Schweiz

2. Teilnahme

2.1. Teilnahmeberechtigt sind alle Schweizer Volkschulen (1. bis 3. Zyklus). Der Fokus des Programms «Artenvielfalt macht Schule» und der Unterrichtsmaterialien liegt in der Deutschschweiz. 

2.2. Voraussetzung für die Teilnahme an der Projektförderung ist die uneingeschränkte Annahme der vorliegenden Teilnahmebedingungen. 

2.3. Pro Schule kann maximal ein Projekt gefördert werden. Das gilt auch, wenn sich mehrere Lehrpersonen und ihre Klassen mit kleineren Aufwertungsprojekten auf dem gleichen Schulareal zusammenschliessen.  

2.4. Die Teilnahme setzt eine Verwendung der «BioDivSchool-Web-App» voraus (siehe 1.). Bei teilnehmenden Primarschulen (1. & 2. Zyklus) reicht es, wenn die Lehrpersonen die Web-App bei ihrer Projektplanung zu Rate ziehen. 

2.4. Die Projektförderung darf ausschliesslich zur ökologischen Aufwertung des Schulareals eingesetzt werden. Eine andere Nutzung ist nicht erlaubt. Bei der Aufwertung handelt es sich um eine eigene Idee, die keine Rechte Dritter verletzt. 

2.5. Die Teilnahme setzt eine Eingabe durch eine verantwortliche Lehrperson mittels vollständig ausgefüllten Anmeldeformulars  voraus. Die Projekteingabe ist fortlaufend möglich, muss jedoch vor dem 31. August 2023 bzw. 2024 erfolgen. Die Eingabe- und Vergabeperiode kann jederzeit und ohne Vorankündigung durch Pusch bzw. PHSG geändert werden. 

2.6. Pusch ist berechtigt, einzelne Teilnehmende auszuschliessen, wenn gerechtfertigte Gründe wie z.B. Verstoss gegen die Teilnahmebedingungen oder Beeinflussung der Vergabe vorliegen. Liegen die Voraussetzungen für einen Ausschluss vor, kann die Projektförderung auch nachträglich aberkannt werden. 

3. Bereitstellung der Projektförderung, Durchführung des Schulprojektes 

3.1. Die Projektförderung stützt sich auf die Förderkriterien. Die geförderten Schulen werden bis Ende September 2023 bzw. 2024 schriftlich informiert. 

3.2. Die Projektförderung wird an die offizielle und gültige Schuladresse überwiesen. Die Angaben zur Schule und der für das Projekt verantwortlichen Lehrpersonen müssen bei der Formulareingabe wahrheitsgetreu, vollständig und so präzise wie möglich sein. Falls die Überweisung der Projektförderung aufgrund ungenauer oder fehlerhafter Angaben nicht möglich ist, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf den Betrag. 

3.3 Die geförderte Schule bzw. die verantwortliche Lehrperson stellt nach Erhalt der Projektförderung sicher, dass diese für das eingegebene Projekt zeitnah und wie beschrieben mit allen involvierten weiteren Akteuren (Klassen, Kollegium, Gemeinde, Eltern etc.) eingesetzt wird. Die Projektförderung ist bis Mitte des Folgejahrs einzusetzen. Die mit der Förderung finanzierten Ausgaben (Material- oder Beratungskosten) müssen im entsprechenden Zeitraum getätigt worden sein. Die geförderten Schulen erklären sich bereit, die Ergebnisse in einem 1-seitigen Kurzbericht darzustellen. Eine entsprechende Berichtsvorlage erhalten die Schulen von Pusch. 

4. Veröffentlichung von Beiträgen  

4.1. Die verschiedenen Aufwertungsprojekte möchte Pusch, unabhängig von der Vergabe der Projektförderung, im Rahmen des Biodiversitäts-Programms und des digitalen Pusch-Magazins einer breiten Öffentlichkeit als Praxisbeispiele vorstellen. Dafür werden alle Schulen, die eine Projekteingabe gemacht haben, eingeladen, die Ergebnisse ihrer Biodiversitäts-Projekte zu präsentieren. Die Beiträge können in Form von Fotos (im Format JPG oder PNG, mit einer maximalen Grösse von 2000 x 1440 Pixel bei 72 dpi (Pixel/Zoll)), Videoclips (Link zu YouTube) oder Prints u.ä. (Poster, Flyer, Geschichten, Stories aus Schüler:innen- oder Lokalzeitungen) eingereicht werden. Pusch behält sich das Recht vor, eine Auswahl zu treffen und Beiträge zu kürzen. Beiträge, die nach Ansicht von Pusch rechts- oder sittenwidrig sind, werden ohne Benachrichtigung und Begründung nicht veröffentlicht.  

4.3. Die von den Schulen eingesendeten Beiträge können in Pusch-eigenen Medien (Website, Fachzeitschrift, Newsletter, Plakate) sowie Websites und Publikationen von Partnern und Bildungsinstitutionen verwendet und einem breiten Publikum zugänglich gemacht werden.  

4.4. Mit Übermittlung der Beiträge an stephanie.epprecht[at]pusch.ch erklären sich die teilnehmenden Schulen damit einverstanden, dass die eingesendeten Beiträge zu den Biodiversitäts-Schulprojekten von Pusch zeitlich und inhaltlich uneingeschränkt und ohne Entschädigung für Veröffentlichungen in allen Medien verwendet werden dürfen. Das gilt ausdrücklich auch für Beiträge mit Abbildung von Personen, insbesondere Kindern und Jugendlichen. 

4.5. Die für die Projektförderung und das damit umgesetzte Schulprojekt betraute Lehrperson holt vor der Einsendung von Beiträgen mit Abbildungen von Schüler:innen das schriftliche Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zur Veröffentlichung ein. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten sind durch die Lehrperson über den möglichen Umfang der Veröffentlichung zu informieren. Die Lehrperson garantiert, dass die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vor der Projekt-Teilnahme entsprechend informiert werden und nur jene Bilder des Biodiversität-Schulprojekts mit Abbildungen von Personen an Pusch weitergegeben werden, von denen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten vorliegt. Für Ansprüche, die von Dritten geltend gemacht werden, weil sie mit der Veröffentlichung oder Abbildung nicht einverstanden sind, haftet die verantwortliche Lehrperson. 

5. Abbruch der Projektförderung, Änderung der Teilnahmebedingungen 

5.1. Pusch behält sich das Recht vor, die Projektförderung ganz oder in Teilen ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen zu jedem Zeitpunkt abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn die Förderung aus rechtlichen oder technischen Gründen nicht planmässig ablaufen kann. 

5.2. Pusch kann den Ablauf der Projektförderung und die Teilnahmebedingungen ohne Angabe von Gründen ändern. In diesem Fall wird Pusch die teilnehmenden Schulen über die Änderungen informieren. 

6. Haftung

6.1. Pusch und die PHSG übernimmt keine Haftung für Schäden aus der Teilnahme am Programm und seinen Angeboten, welche in der alleinigen Verantwortung der Teilnehmenden ist. 

6.2. Versicherung ist Sache der Teilnehmenden. 

7. Sonstiges

7.1. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Unterstützung. 

7.2. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, über die Verlosung wird keine Korrespondenz geführt. 

7.2. Diese Teilnahmebedingungen und die Durchführung des Pusch-Programms «Artenvielfalt macht Schule» unterliegen ausschliesslich schweizerischem Recht. Gerichtsstand ist Zürich. 

7.3. Pusch wird die Daten unter Beachtung des aktuellen schweizerischen Datenschutzgesetzes verarbeiten und nutzen. 

 

Zürich, 02.03.23 

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