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Strategieerarbeitung

Sie möchten eine Netto-Null-Strategie erarbeiten? Wir zeigen Ihnen den Weg dahin. Die konkreten Schritte orientieren sich am Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden des Bundesamts für Umwelt (BAFU).

Übergeordnete Instrumente zur Strategieentwicklung

    Gemeindebeispiele

    Viele Gemeinden und Städte setzen bereits auf Klimastrategien. Ihre Beispiele können inspirieren und als Vorbilder dienen:

    Ausgangslage beschreiben, Akteure und Zeitplan festlegen

    Kommunale politische Entscheide oder Instrumente 

    Ist eines dieser Instrumente in Ihrer Gemeinde bereits vorhanden? Sie bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer Klima- oder Netto-Null-Strategie. 

    • Leitbild 
    • Reglemente  
    • Energierichtpläne 
    • Sachpläne 
    • Energie- und Wärmestrategien 
    • Mobilitätsstrategie  
    • Kommunale Energie- und Klimabilanz 
    • Bestehende Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und miteinzubeziehen (s. auch Beispiele unter «Mitwirkung»

    Übergeordnet: Kantonale und nationale Rahmenbedingungen und Instrumente

    • Gesetze  
    • Verordnungen 
    • Klima- und Energiestrategien (Beispiele: s. «Argumente»)
    • Richtpläne  
    • Sachpläne 
    • Kantonale Grundlagen zum Thema Anpassung an den Klimawandel 
    • Gefahrenkarten 
    • Biodiversitätskonzepte 

    Definition der Organisationsstruktur

    Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken zum Vorgehen und klären Sie den Involviertenkreis und die Rollen für die Erarbeitung der Strategie. Wer nimmt Einsitz in die erarbeitende Kommission? Wer entscheidet abschliessend? Wer wird allenfalls beratend beigezogen? Soll die Bevölkerung partizipativ mitwirken? In welchen Phasen und mit welchem Ziel? Braucht es die Begleitung durch ein Beratungsbüro? 

    Datentransparenz schaffen

    Verschiedene Kantone stellen für ihre Gemeinden kostenlos gemeinde- oder gar gebäudescharfe Energie- und Klimadaten zur Verfügung. Zum Beispiel: 

    Mit dem Kalkulator von EnergieSchweiz für Gemeinden lässt sich der aktuelle und künftige Energiebedarf berechnen. Beurteilen Sie Ihre Gemeinde hinsichtlich Klima- und Energiezielen.

    Zielformulierung

    Gemeindebeispiele

      Massnahmen definieren

      Reduktion der Treibhausgas-Emissionen 

      Massnahmen zur Klimaanpassung 

      • Das Online-Tool «Anpassung an den Klimawandel» des BAFU bietet einen Überblick über lokale Gefahren des Klimawandels und mögliche Massnahmen zu deren Bekämpfung.

      Finanzierung und personelle Ressourcen

      Gemeindebeispiele

      Monitoring und Evaluation

      • Erfolg muss messbar sein. Die präzise Formulierung von Zielen und Massnahmen ist deshalb zentral. Ein Ziel muss spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein. 
      • Für jede Massnahme ist separat zu entscheiden, woran ihre erfolgreiche Umsetzung später gemessen wird. Quantitative Ziele setzen eine definierte Grösse voraus, an der sie (mit vernünftigem Aufwand) gemessen werden können. Bei qualitativen Zielen können Indikatoren helfen. 

      Ein Monitoring ist nur dann sinnvoll, wenn die Massnahmen aufgrund der erlangten Ergebnisse auch angepasst werden und die Wirksamkeit optimiert wird. Folgende Werkzeuge helfen bei der Überprüfung der Wirksamkeit:

      Politische Verankerung

      Einordnung der verschiedenen Beschluss- und Strategie-Instrumente

      • Gemeinderatsbeschluss: Der Klimastrategie sollte mindestens ein Beschluss des Gesamtgemeinderates (Exekutive) zugrunde liegen, dieser verleiht Gewicht und Langfristigkeit. 
      • Übergeordneter Entscheid: Liegen die langfristigen Kosten für die Umsetzung der Klimastrategie ausserhalb der Kompetenzen der Exekutive, ist ein Parlamentsbeschluss oder eine Volksabstimmung nötig. Wird ein entsprechender Auftrag zur Erarbeitung durch das Parlament erteilt, ist in der Regel auch das Parlament für dessen Genehmigung zuständig.  
      • Ein Energie- oder Klimaschutzreglement bildet die rechtliche Grundlage für entsprechende Massnahmen in diesen Bereichen. Es umfasst Regelungen zu Zielen, Instrumenten, Zuständigkeiten, Controlling und allenfalls Förderinstrumenten und Finanzierung. Es wird in der Regel von der Exekutive in Kraft gesetzt, dagegen kann das Referendum ergriffen werden.  
      • Der Energierichtplan fokussiert stark auf die räumliche Energieversorgung der Gemeinde oder Stadt. Er gibt den Kurs der (möglichst erneuerbaren) Energieversorgung behördenverbindlich und gebäudescharf vor. Der Richtplan wird öffentlich zur Vernehmlassung aufgelegt und muss in der Regel durch den Kanton genehmigt werden. Weitere klimarelevante Massnahmen werden üblicherweise ausgeklammert. 
      • Der Sondernutzungsplan betrifft meist ein spezifisches Überbauungsgebiet oder Quartier. Energetische Vorschriften beispielsweise zur Nutzung erneuerbarer Energien, zu Energieverbrauch und energetischen Aspekten der Bauten können dabei in erster Linie im Gestaltungsplan aufgenommen werden. Die entsprechenden Regelungen sind eigentümerverbindlich und ergänzen Baureglement und Zonenplan. 
      • Eine Klimastrategie wird in der Regel von Exekutive und/oder Parlament verabschiedet. Sie geht vom Ziel der Reduktion der Treibhausgase aus und umfasst beispielsweise Ausgangslage, Perimeter, Ziele, Massnahmen, Zuständigkeiten und Controlling. 
      • In einem Energieleitbild werden Grundsätze als Grundlage für eine strategische Planung festgelegt. Anschliessend baut die Umsetzungsplanung darauf auf.  
      • Ein Energiekonzept ist möglichst konkret und besteht beispielsweise aus einem strategischen Teil (Leitbild) und einem Massnahmenplan (Energieplan). Im Idealfall werden Klimaziele und -Massnahmen definiert.  
      • Der Klimanotstand (Rahmenbeschluss) wird in der Regel durch das Parlament oder die Exekutive ausgerufen. Er stellt kein definiertes politisches Werkzeug dar, dient jedoch als Signal, dass der Klimawandel als Problem mit höchster Priorität anerkannt wird. In der Regel werden damit Regierung und Verwaltung beauftragt, Massnahmen zum Klimaschutz (und allenfalls zur Klimaanpassung) zu erarbeiten, die über das bisherige Vorgehen hinausgehen. Allenfalls wird damit auch ein maximales Erwärmungsziel anerkannt. 
      • Beschaffungsrichtlinien, die den nachhaltigen Einkauf fördern, zielen allgemein auf den Schutz der natürlichen Umwelt ab, wozu selbstverständlich auch das Klima zählt. Sie werden üblicherweise von der Exekutive beschlossen, die Umsetzung wird den verantwortlichen Personen in der Verwaltung zugewiesen. Die Richtlinien umfassen beispielsweise Grundsätze, Empfehlungen zu einzelnen Produktegruppen und Überprüfungskriterien. Weitere Infos finden Sie auf der Themenseite «Beschaffung» von Pusch und in der Toolbox Nachhaltige Beschaffung Schweiz auf der Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WöB). 

      Hilfsmittel zur Erarbeitung dieser Instrumente finden Sie oben unter «Übergeordnete Instrumente zur Strategieentwicklung». 

      Kommunikation

      Gemeindebeispiele