Strategieerarbeitung
Sie möchten eine Netto-Null-Strategie erarbeiten? Wir zeigen Ihnen den Weg dahin. Die konkreten Schritte orientieren sich am Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden des Bundesamts für Umwelt (BAFU).
Übergeordnete Instrumente zur Strategieentwicklung
Diverse Instrumente helfen bei der Erarbeitung einer Netto-Null-Strategie. Hier finden Sie die wichtigsten:
Reduktion der Treibhausgase
- Das Leitkonzept 2000-Watt-Gesellschaft hilft, verschiedene Klima- und Energiekonzepte miteinander zu vereinbaren und unterstützt bei der Umsetzung.
- Der Werkzeugkasten von Energiestadt umfasst mögliche Ziele auf Gemeindeebene sowie die wichtigsten Bereiche, die für den Netto-Null-Pfad zu berücksichtigen sind (nur für Mitglieder des Trägervereins Energiestadt zugänglich).
- Hilfsmittel für die Erarbeitung von Bilanzierung, Leitbild und Massnahmenplan für Energieregionen
- City-Monitoring zum Vergleich der eigenen Gemeinde mit anderen hinsichtlich der Ziele der 2000-Watt-Gesellschaft und Netto-Null
- Die Starthilfe kommunaler Klimaschutz der Fachhochschule OST bietet insbesondere kleineren und mittleren Gemeinden Ideen für konkrete Massnahmen zur Reduktion des Klimawandels.
Reduktion der Treibhausgase und Anpassung an den Klimawandel
Der Wegweiser Klimastrategie für Gemeinden des BAFU zeigt in acht Schritten auf, wie Sie als Gemeinde das Ziel Netto-Null erreichen und sich an die Auswirkungen des Klimawandels anpassen können (inkl. Hilfsmittel und Praxisbeispiele).
Anpassung an den Klimawandel
- Das Online-Tool für Gemeinden «Anpassung an den Klimawandel» des BAFU gibt einen Überblick über lokale Gefahren des Klimawandels und mögliche Massnahmen zu deren Bekämpfung.
- Klimawandel-Check für Gemeinden: Das Merkblatt des Kantons Aargau hilft, die Auswirkungen des Klimawandels zu identifizieren, und zeigt entsprechende Handlungsmöglichkeiten auf (auch für Gemeinden ausserhalb des Kantons Aargau einsetzbar).
- Die Handlungshilfe zur Anpassung an den Klimawandel für Gemeinden des BAFU unterstützt Gemeinden in der Anpassung an die zunehmende Hitze anhand von Luzerner Beispielgemeinden mittels einer einfachen, qualitativen Methode.
Gemeindebeispiele
Viele Gemeinden und Städte setzen bereits auf Klimastrategien. Ihre Beispiele können inspirieren und als Vorbilder dienen:
- Aarau (AG): Klimaschutzstrategie Aarau 2020
- Baar (ZG): Strategie zum Umgang mit Hitze in der Stadt Baar
- Biel (BE): Klimastrategie 2050 und Klimaschutzreglement der Stadt Biel
- Bottmingen (BL): Energie- und Klimaleitbild Gemeinde Bottmingen
- Cham (ZG): Energie- und Klimakonzept 2035
- Dietikon (ZH): Dietiker Energie- und Klimastrategie 2050
- Ittigen (BE): Konzept Klimact 2030+
- Köniz (BE): Klima- und Energiestrategie der Gemeinde Köniz 2020‒2050
- Malans (GR): Energie- und Klimastrategie (siehe Artikel im Pusch-Magazin: «Malans: Klimastrategie mit Vision»)
- Thalwil (ZH): Masterplan Klima
- Uster (ZH): Massnahmenplan Klima
- Winterthur (ZH): Grundlagenbericht Energie- und Klimakonzept 2050 und Fachbericht Massnahmenplan
- Zürich (ZH): Klimapriorisierte Massnahmen und Klimaanpassung
- Region Sursee-Mittelland (LU): Regionales Energie- und Klimaleitbild
Ausgangslage beschreiben, Akteure und Zeitplan festlegen
Welche Grundlagen und Instrumente rund um die Themen Klima und Energie sind in unserer Gemeinde bereits vorhanden? Welche Akteure sind relevant und wie sieht ein realistischer Zeithorizont für die Umsetzung aus? Der folgende Abschnitt kann als Checkliste für kommunale Grundlagen und Instrumente dienen. Diese Liste deckt sich mit den Schritten 1 und 2 des BAFU-Wegweisers Klimastrategie für Gemeinden.
Kommunale politische Entscheide oder Instrumente
Ist eines dieser Instrumente in Ihrer Gemeinde bereits vorhanden? Sie bilden die Grundlage für die Erarbeitung einer Klima- oder Netto-Null-Strategie.
- Leitbild
- Reglemente
- Energierichtpläne
- Sachpläne
- Energie- und Wärmestrategien
- Mobilitätsstrategie
- Kommunale Energie- und Klimabilanz
- Bestehende Öffentlichkeitsarbeit, um die Bevölkerung zu sensibilisieren und miteinzubeziehen (s. auch Beispiele unter «Mitwirkung»)
Übergeordnet: Kantonale und nationale Rahmenbedingungen und Instrumente
- Gesetze
- Verordnungen
- Klima- und Energiestrategien (Beispiele: s. «Argumente»)
- Richtpläne
- Sachpläne
- Kantonale Grundlagen zum Thema Anpassung an den Klimawandel
- Gefahrenkarten
- Biodiversitätskonzepte
Definition der Organisationsstruktur
Machen Sie sich im Vorfeld Gedanken zum Vorgehen und klären Sie den Involviertenkreis und die Rollen für die Erarbeitung der Strategie. Wer nimmt Einsitz in die erarbeitende Kommission? Wer entscheidet abschliessend? Wer wird allenfalls beratend beigezogen? Soll die Bevölkerung partizipativ mitwirken? In welchen Phasen und mit welchem Ziel? Braucht es die Begleitung durch ein Beratungsbüro?
Datentransparenz schaffen
Wo stehen Sie als Gemeinde hinsichtlich des Netto-Null-Ziels? Zunächst braucht es Klarheit zum Ist-Zustand. Eine Datenerhebung schafft Übersicht und dient als Basis für den Aufbau der Strategie. Dies entspricht dem Kapitel 3 des BAFU-Wegweisers.
Verschiedene Kantone stellen für ihre Gemeinden kostenlos gemeinde- oder gar gebäudescharfe Energie- und Klimadaten zur Verfügung. Zum Beispiel:
Mit dem Kalkulator von EnergieSchweiz für Gemeinden lässt sich der aktuelle und künftige Energiebedarf berechnen. Beurteilen Sie Ihre Gemeinde hinsichtlich Klima- und Energiezielen.
Zielformulierung
Die Definition des Ziels ist das zentrale Element einer Netto-Null-Strategie, wenn auch nicht der wichtigste Schritt. Die nationalen Ziele des Bundes geben den Rahmen vor. Fragen Sie sich: Will unsere Gemeinde darüber hinausgehen? Setzen wir uns Zwischenziele und formulieren dazu einen konkreten Absenkpfad? Welchen Perimeter beziehen wir in die Betrachtungen mit ein? Dieser Schritt entspricht dem Schritt 4 im BAFU-Wegweiser.
Definition des Perimeters
Bestimmen Sie zunächst die Grenzen des Betrachtungsraums. Dafür können je eigene Ziele und Zeithorizonte definiert werden:
- Gelten die Ziele nur für die Verwaltung und die gemeindeeigene Infrastruktur?
- Wird das gesamte Gemeindegebiet betrachtet, inkl. Emissionen der lokalen Bevölkerung und Unternehmen?
- Berücksichtigen die Ziele auch die «grauen Emissionen», also auch jene Emissionen, die von den eigenen Einwohner:innen ausserhalb der Gemeindegrenze verursacht werden?
Gemeindebeispiele
- Klima- und Energiecharta: Städte und Gemeinden, die sich zu den Pariser Klimazielen und den Zielen des Bundesrates bekennen.
- Die Stadt Baden hat Ziele und Zwischenziele formuliert sowie wichtige Ziele im Bereich Energie.
- Die Stadt Uster hat in ihrem «Massnahmenplan Klima» sowohl die Klimaziele als auch den Absenkpfad und qualitative Ziele formuliert.
- Die Stadt Wil hat im Projektabschlussbericht «Kommunaler Klimaschutz» quantitative und qualitative Ziele sowie die entsprechenden Bereiche dazu formuliert.
Massnahmen definieren
Ist das Ziel klar, gilt es, systematisch Massnahmen in den verschiedenen Sektoren zu definieren. Idealerweise sind die Massnahmen umfassend und nach Wirksamkeit priorisiert. Dies entspricht dem Schritt 5 im BAFU-Wegweiser. Im Folgenden finden Sie Hilfestellungen dazu. Weitere Informationen haben wir Ihnen unter «Massnahmen» zusammengestellt.
Reduktion der Treibhausgas-Emissionen
- Zusammenstellung von Klimaschutz-Massnahmen auf kommunaler Ebene in der «Starthilfe kommunaler Klimaschutz» der Fachhochschule OST
- Beispiel einer thematischen Gliederung: Massnahmen zu Klimaschutz und Klimaanpassung des Kantons Graubünden
Massnahmen zur Klimaanpassung
Das Online-Tool «Anpassung an den Klimawandel» des BAFU bietet einen Überblick über lokale Gefahren des Klimawandels und mögliche Massnahmen zu deren Bekämpfung.
Finanzierung und personelle Ressourcen
Wer unangenehme Überraschungen vermeiden will, setzt von Beginn weg auf Transparenz: Wie viel kosten die Massnahmen? Wer ist für die Umsetzung zuständig und welchen Personalbedarf erwarten Sie? Im BAFU-Wegweiser entspricht dies dem Kapitel 6.
Die Finanzierung stellt in der Regel die grösste Hürde dar. Wir widmen ihr deshalb eine eigene Seite (s. «Fördergelder»).
Gehen Sie Schritt für Schritt vor:
- Definieren Sie Prozesse und klären Sie, wer für die jeweilige Massnahme zuständig bzw. verantwortlich ist.
- Klären Sie dementsprechend den aktuellen und künftigen Personalbedarf.
- Weisen Sie die nötigen finanziellen Ressourcen über die gesamte Laufdauer aus.
- Beantragen Sie bei Bedarf zusätzliche personelle Ressourcen und Finanzierung zusammen mit der Gesamtstrategie. Mögliche bereits vorhandene und beschlossene Ziele können bei der Legitimation helfen.
Gemeindebeispiele
- In der Energie- und Klimastrategie 2025 der Stadt Bern sind den Massnahmen in Kapitel 8 jeweils die entsprechenden Zuständigkeiten zugeordnet.
- Im Massnahmenkatalog Anpassung an den Klimawandel Stadt Bern sind in den Massnahmenblättern alle entsprechenden Zuständigkeiten der Massnahmen definiert.
Monitoring und Evaluation
Eine regelmässige Zielüberprüfung ist zentral für die politischen Akteure, die Bevölkerung und die umsetzenden Organe: Sind wir wirklich auf einem Netto-Null-kompatiblen Pfad? Sind somit allfällige zusätzliche Ausgaben gerechtfertigt? Wir zeigen Ihnen, worauf es beim Monitoring ankommt. Dieser Abschnitt entspricht dem Kapitel 7 des BAFU-Wegweisers.
- Erfolg muss messbar sein. Die präzise Formulierung von Zielen und Massnahmen ist deshalb zentral. Ein Ziel muss spezifisch, messbar, attraktiv, realistisch und terminiert sein.
- Für jede Massnahme ist separat zu entscheiden, woran ihre erfolgreiche Umsetzung später gemessen wird. Quantitative Ziele setzen eine definierte Grösse voraus, an der sie (mit vernünftigem Aufwand) gemessen werden können. Bei qualitativen Zielen können Indikatoren helfen.
Ein Monitoring ist nur dann sinnvoll, wenn die Massnahmen aufgrund der erlangten Ergebnisse auch angepasst werden und die Wirksamkeit optimiert wird. Folgende Werkzeuge helfen bei der Überprüfung der Wirksamkeit:
- Energie- und Klimakalkulator von EnergieSchweiz für Gemeinden
- Ecospeed Region (kostenpflichtige Software)
- Energie- und Klimabilanzierung von EnergieSchweiz für Gemeinden
Politische Verankerung
Die Legitimation auf höchster politischer Ebene ist zentral für eine langfristige Klimastrategie. Das kann den Start der Umsetzung verzögern, dient aber der Transparenz und ermöglicht später ein konsistentes und zielgerichtetes Vorgehen. Wir geben Ihnen einen Überblick über verschiedene Planungsinstrumente und die Beschlüsse, die dafür notwendig sind. Dies entspricht dem Kapitel 8 im BAFU-Wegweiser.
Einordnung der verschiedenen Beschluss- und Strategie-Instrumente
- Gemeinderatsbeschluss: Der Klimastrategie sollte mindestens ein Beschluss des Gesamtgemeinderates (Exekutive) zugrunde liegen, dieser verleiht Gewicht und Langfristigkeit.
- Übergeordneter Entscheid: Liegen die langfristigen Kosten für die Umsetzung der Klimastrategie ausserhalb der Kompetenzen der Exekutive, ist ein Parlamentsbeschluss oder eine Volksabstimmung nötig. Wird ein entsprechender Auftrag zur Erarbeitung durch das Parlament erteilt, ist in der Regel auch das Parlament für dessen Genehmigung zuständig.
- Ein Energie- oder Klimaschutzreglement bildet die rechtliche Grundlage für entsprechende Massnahmen in diesen Bereichen. Es umfasst Regelungen zu Zielen, Instrumenten, Zuständigkeiten, Controlling und allenfalls Förderinstrumenten und Finanzierung. Es wird in der Regel von der Exekutive in Kraft gesetzt, dagegen kann das Referendum ergriffen werden.
- Der Energierichtplan fokussiert stark auf die räumliche Energieversorgung der Gemeinde oder Stadt. Er gibt den Kurs der (möglichst erneuerbaren) Energieversorgung behördenverbindlich und gebäudescharf vor. Der Richtplan wird öffentlich zur Vernehmlassung aufgelegt und muss in der Regel durch den Kanton genehmigt werden. Weitere klimarelevante Massnahmen werden üblicherweise ausgeklammert.
- Der Sondernutzungsplan betrifft meist ein spezifisches Überbauungsgebiet oder Quartier. Energetische Vorschriften beispielsweise zur Nutzung erneuerbarer Energien, zu Energieverbrauch und energetischen Aspekten der Bauten können dabei in erster Linie im Gestaltungsplan aufgenommen werden. Die entsprechenden Regelungen sind eigentümerverbindlich und ergänzen Baureglement und Zonenplan.
- Eine Klimastrategie wird in der Regel von Exekutive und/oder Parlament verabschiedet. Sie geht vom Ziel der Reduktion der Treibhausgase aus und umfasst beispielsweise Ausgangslage, Perimeter, Ziele, Massnahmen, Zuständigkeiten und Controlling.
- In einem Energieleitbild werden Grundsätze als Grundlage für eine strategische Planung festgelegt. Anschliessend baut die Umsetzungsplanung darauf auf.
- Ein Energiekonzept ist möglichst konkret und besteht beispielsweise aus einem strategischen Teil (Leitbild) und einem Massnahmenplan (Energieplan). Im Idealfall werden Klimaziele und -Massnahmen definiert.
- Der Klimanotstand (Rahmenbeschluss) wird in der Regel durch das Parlament oder die Exekutive ausgerufen. Er stellt kein definiertes politisches Werkzeug dar, dient jedoch als Signal, dass der Klimawandel als Problem mit höchster Priorität anerkannt wird. In der Regel werden damit Regierung und Verwaltung beauftragt, Massnahmen zum Klimaschutz (und allenfalls zur Klimaanpassung) zu erarbeiten, die über das bisherige Vorgehen hinausgehen. Allenfalls wird damit auch ein maximales Erwärmungsziel anerkannt.
- Beschaffungsrichtlinien, die den nachhaltigen Einkauf fördern, zielen allgemein auf den Schutz der natürlichen Umwelt ab, wozu selbstverständlich auch das Klima zählt. Sie werden üblicherweise von der Exekutive beschlossen, die Umsetzung wird den verantwortlichen Personen in der Verwaltung zugewiesen. Die Richtlinien umfassen beispielsweise Grundsätze, Empfehlungen zu einzelnen Produktegruppen und Überprüfungskriterien. Weitere Infos finden Sie auf der Themenseite «Beschaffung» von Pusch und in der Toolbox Nachhaltige Beschaffung Schweiz auf der Wissensplattform nachhaltige öffentliche Beschaffung (WöB).
Hilfsmittel zur Erarbeitung dieser Instrumente finden Sie oben unter «Übergeordnete Instrumente zur Strategieentwicklung».
Kommunikation
Denken Sie die Kommunikation von Beginn weg mit und verstehen Sie sie als konstante Begleiterin. Binden Sie Kommunikationsverantwortliche frühzeitig ein und überlegen Sie, welche Massnahmen, Aktionen oder Meilensteine sich eignen. Soll die Bevölkerung sich als aktiver Teil der kommunalen Strategie verstehen – oder wird sie am Ende sogar mitentscheiden –, ist wirkungsvolle Öffentlichkeitsarbeit zentral. Dies entspricht dem Sonderkapitel Kommunikation im BAFU-Wegweiser.
Grundlagen
Überlegen Sie immer, wen Sie mit welchen Informationen ansprechen möchten, und wählen Sie die geeignete Form. Formulieren Sie aktiv und arbeiten Sie wenn möglich mit Bildern.
Mögliche Kommunikationskanäle
- Website
- Lokale und regionale Zeitungen
- Newsletter
- Gemeindeprofile in den sozialen Medien
- Regelmässige Veranstaltungen (z.B. Gemeindeversammlung, Neuzuzüger:innen-Apéros)
- Eigene ausserordentliche Informationsanlässe
- Aktionstage und Events
Dritt-Veranstaltungen von weiteren Akteur:innen in der Gemeinde (z.B. Quartier-Anlässe, Vereinsfeste)
Zeitpunkte, die sich für die Kommunikation anbieten
- Politischer Beschluss/Auftragserteilung
- Projekt-Meilensteine
- Wenn partizipative Prozesse/Vernehmlassungen anstehen
- Allfällige Teilbeschlüsse
- Bei möglichen Auftragsvergaben
- Umsetzungsphasen und Zwischenerfolge
Gemeindebeispiele
- Egnach (TG) spricht über Erfolge und setzt sie in den positiven Kontext der Nachhaltigkeit.
- Uster (ZH) nennt den Klimawandel beim Namen und bezieht deutlich und klar Position.
- Burgdorf (BE) veranschaulicht mit Bildern, wie sich ein «klimaneutrales Burgdorf» anfühlt.
- Biel (BE) formuliert die Netto-Null-Ziele und erklärt anhand einer Klimakarte, was dies konkret bedeutet.
- Winterthur (ZH) spricht junge Einwohner:innen mit einem eigenen Instagram-Kanal an und setzt auch auf andere Soziale Medien (siehe Artikel «Facebook eignet sich sehr gut für die Behördenkommunikation»)
- Riehen (BS) führt interessierte Hausbesitzer:innen nutzerfreundlich durch den Prozess zur neuen Heizung.
- Neftenbach (ZH) setzt auf Instagram, um junge Menschen mit Umwelttipps zu sensibilisieren.
- Die Gemeinde Köniz (BE) setzt auf eine Kombination verschiedener Kanäle, darunter auch Social Media, und erreicht so unterschiedliche Zielgruppen (siehe Artikel «Social Media als Teil der Behördenkommunikation»)
- Die Region Zofingen (AG) kommuniziert das erfolgreiche erste Monitoring mit einer Medienmitteilung.