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Biodiversität
Fachartikel

Gemeinden und Kantone mit Musterbestimmungen unterstützen

Eine Wiese in Neuchatel.

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6 Minuten Lesezeit

Biodiversität

Fachartikel

Die 2022 veröffentlichten Empfehlungen für Musterbestimmungen des Bundesamts für Umwelt sind ein wichtiger Hebel zur Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum. Sie konkretisierten die bestehenden Rechtsgrundlagen und erleichtern den Gemeinden und Kantone deren Umsetzung.

Im Siedlungsgebiet liegt viel Potenzial, wenn es darum geht, die Biodiversität zu fördern und die Landschaftsqualität zu steigern. Mit einer sorgfältigen Planung können hier attraktive Lebensräume für Pflanzen und Tiere geschaffen werden. Zudem leistet die Vernetzung von Böden, Grün- und Gewässerräumen einen wichtigen Beitrag zur Ökologischen Infrastruktur. Doch nicht nur das: Attraktiv und naturnah gestalteter Siedlungsraum ist auch für die Menschen wertvoll. Er schafft Orte für Erholung und Bewegung, stiftet Identität, kann ein wichtiger Standortfaktor sein und unterstützt die Anpassung an die negativen Folgen des Klimawandels. Entsprechend hat der Bundesrat in seiner Strategie zur Förderung der Biodiversität und im behördenverbindlichen Landschaftskonzept der Erhaltung und Förderung von Naturräumen im Siedlungsgebiet eine hohe Priorität eingeräumt.

Publikation als Hilfestellung

Bei der Förderung der Biodiversität nehmen Kantone und Gemeinden eine bedeutende Rolle ein. Wichtiger Hebel ist dabei die Umsetzung des ökologischen Ausgleichs, eine Bestimmung, die im Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) verankert ist (Art. 18b Abs. 2). Damit verpflichtet der Bund die Kantone, in intensiv genutzten Gebieten für ökologischen Ausgleich zu sorgen. Den Vollzug der Bestimmung delegieren die Kantone an die Gemeinden. Trotz seines grossen Potenzials namentlich für das Siedlungsgebiet, wird dieser Auftrag heutzutage oft nur zurückhaltend wahrgenommen.

Empfehlungen für Musterbestimmungen

Die digitale Publikation «Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsraum. Empfehlungen für Musterbestimmungen für Kantone und Gemeinden» ist ein Produkt aus der Umsetzung von Massnahme 4.2.7 «Anforderungen der Biodiversität in Musterbaureglementen» aus dem Aktionsplan Biodiversität Schweiz. Sie entstand in Zusammenarbeit mit einer Vielzahl von Fachpersonen von Bund, Kantonen, Städten, Gemeinden, Verbänden, Organisationen, Forschungsinstitutionen und privaten Dienstleister:innen unter Federführung des Bundesamts für Umwelt (BAFU). Die Erarbeitung der Musterbestimmungen wurde aus raumplanerischer und umweltjuristischer Sicht begleitet.

Um eine Hilfestellung zu leisten, hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) jüngst eine Publikation mit Empfehlungen für Musterbestimmungen zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität veröffentlicht. Das Dokument ist in enger Zusammenarbeit mit ausgewiesenen Fachpersonen entstanden und basiert auf konkreten Beispielen aus der Praxis. Die darin aufgeführten Musterbestimmungen unterstützen Vertreter:innen aus Kantonen und Gemeinden darin, ihr Siedlungsgebiet naturnah und attraktiv zu gestalten. Sie können die Bestimmungen an ihre jeweiligen Rahmenbedingungen anpassen und in ihre Rechtsgrundlagen und Planungsinstrumente integrieren.

Ökologischer Ausgleich als Auftrag

Mit den Bestimmungen zum ökologischen Ausgleich verpflichtet das Natur- und Heimatschutzgesetz die Kantone, einen bestimmten Anteil der intensiv genutzten Gebiete naturnah zu gestalten. Dies soll in Form von «Feldgehölzen, Hecken, Uferbestockungen oder einer anderen, dem Ort angepassten naturnahen Vegetation» erfolgen. Die Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV) präzisiert die Bestimmungen und verweist auf den damit verbundenen Zweck, isolierte Biotope miteinander zu vernetzen und wenn nötig neue zu schaffen (Art. 15 Abs. 1). Explizit wird in der Verordnung auf das Ziel verwiesen, «Natur im Siedlungsraum einzubinden». Die Bestimmungen verdeutlichen, dass der ökologische Ausgleich in erster Linie darauf abzielt, Verluste an Naturnähe aufgrund einer intensiven Nutzung zu kompensieren. Damit geht dieses Prinzip über den Schutz bestehender Lebensräume hinaus. Mit der geforderten Vernetzung bestehender Biotope leistet es einen Beitrag zur ökologischen Infrastruktur und verbessert damit die Gesamtbilanz naturnaher Lebensräume in einem Gebiet. Dass dieses Potenzial bisher nur begrenzt genutzt wird, lässt sich mit der offenen Formulierung der Rechtsgrundlage begründen. Sie macht weder zum Auslöser für die Umsetzung des ökologischen Ausgleichs noch zu den dafür notwendigen Flächen oder dem qualitativen und quantitativen Umfang der umzusetzenden Massnahmen konkrete Aussagen.

Mehr Orientierung bei der Umsetzung

Die jüngst veröffentlichten Empfehlungen für Musterbestimmungen sollen hier für mehr Klarheit sorgen. Zu diesem Zweck unterscheidet das Dokument ausdrücklich zwischen den Musterbestimmungen für Kantone und jenen für Gemeinden. Die für die kantonale Ebene formulierten Bestimmungen konzentrieren sich auf die Umsetzung des Prinzips des ökologischen Ausgleichs und machen Aussagen zum damit verbundenen Auftrag. Die Kantone haben die Möglichkeit, die entsprechenden bundesrechtlichen Bestimmungen zu konkretisieren und festzulegen, welche Behörde in welchem Verfahren und in welchem Umfang ökologische Ausgleichsmassnahmen anordnet. Liegt diese Grundlage nicht vor, steht es den Gemeinden offen, sich auch ohne kantonale Ausführungsbestimmungen zum ökologischen Ausgleich im Siedlungsgebiet direkt auf die Gesetzgebung des Bundes zu beziehen, soweit dieser Aufgabenbereich in ihre Kompetenz fällt.

Die Verantwortung der Gemeinden bei der Förderung von Natur und Landschaft im Siedlungsgebiet hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen.

Die Verantwortung der Gemeinden bei der Förderung von Natur und Landschaft im Siedlungsgebiet hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die grosse Bautätigkeit, der Klimawandel und der Rückgang der Biodiversität sowie das steigende Bedürfnis nach naturnah gestalteten Erholungsräumen erhöhen die Komplexität der Fragestellungen. Seit einigen Jahren unterstützen verschiedene Kantone die Gemeinden bei dieser Aufgabe daher verstärkt mit finanziellen Beiträgen, Planungs- und Vollzugshilfen sowie mit kantonalen Rechtsgrundlagen, die das Bundesrecht ausführen. Städte und Gemeinden können einzeln oder im Verbund Ziele und Massnahmen für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität und der Landschaftsqualität festlegen und entsprechende Rahmenbedingungen in Rechts- und Planungsgrundlagen definieren.

Aufgrund der Fülle möglicher Ansatzpunkte formuliert die Dokumentation für die kommunale Stufe sowohl Musterbestimmungen dazu, wie der ökologische Ausgleich auf kommunaler Stufe umgesetzt werden kann, als auch solche zu unterschiedlichen Themen wie Aussenraumgestaltung, Siedlungsrand oder Lichtemissionen. Diese zusätzlichen Bestimmungen sind zur Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität im gesamten Siedlungsgebiet von grosser Bedeutung und stellen somit eine Querschnittsaufgabe mit indirektem Bezug zum ökologischen Ausgleich dar.

Die in der Arbeitshilfe gesammelten Musterbestimmungen für die kantonale und die kommunale Ebene wurden bewusst allgemein formuliert. So können sie an lokale Gegebenheiten angepasst und auf die kantonalen und kommunalen Rechtsgrundlagen abgestimmt werden. Die Musterbestimmungen werden jeweils erläutert, empfehlen mögliche Umsetzungsinstrumente und verweisen auf ähnlich gelagerte Beispiele aus der Praxis.

Weiterführende Empfehlungen und Hinweise

Da die Musterbestimmungen nur ein Teil der vielfältigen Massnahmen sind, die eine wirksame Förderung der Biodiversität und Landschaftsqualität unterstützen, formuliert das BAFU in seiner Wegleitung auch eine Reihe weiterführender Empfehlungen und Hinweisen. Diese sollen die Gemeinden dabei unterstützen, zentralen Themen mehr Kontinuität und Gewicht zu verleihen und die vielfältigen Interessen und Bedürfnisse, die im Siedlungsgebiet aufeinandertreffen, besser zu koordinieren. Das soll ihnen die nachhaltige und ganzheitliche Förderung der Biodiversität und der Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet erleichtern.

Der Artikel ist im «Thema Umwelt» 4/2022 erschienen.
Titelbild: BAFU


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