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Biodiversität
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Mehr Vielfalt ist möglich

Eine Blumenwiese mit vielen Margeriten und Wiesen-Salbei.

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5 Minuten Lesezeit

Biodiversität

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Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Mit den richtigen Planungsgrundlagen und der Bereitschaft, voneinander zu lernen, lässt sich jedoch viel bewirken.

Es ist offensichtlich: Die natürliche Vielfalt in unseren Wohngebieten steht zunehmend unter Druck. Quartierstrassen werden immer stärker befahren, Rückzugsorte für Mensch und Natur schwinden und bestimmte Tier- und Pflanzenarten bekommt man immer seltener zu Gesicht. Wollen wir dieser Entwicklung etwas entgegensetzen, gilt es, die Biodiversität im Siedlungsgebiet gezielt und nachhaltig zu fördern. 

Das Potenzial dazu ist vorhanden. Aber eine nachhaltig erfolgreiche Biodiversitätsförderung ist nur mit soliden Rechts- und Planungsgrundlagen zu erreichen. Mit einer verbindlichen Verankerung der Förderung von Vielfalt und Landschaftsqualität ist eine wirkungsvolle und kontinuierliche Umsetzung der damit einhergehenden Ziele möglich. 

Revisionen als Chance nutzen

Mit der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) und dem entsprechenden Aktionsplan erklärte der Bund die Förderung der Artenvielfalt in Siedlungsräumen zur nationalen Priorität. Den Kantonen kommt dabei die Aufgabe zu, in ihren Sachplänen die Rahmenbedingungen für die Umsetzung der Strategie festzulegen. Diese Umsetzung wiederum liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Einer der wichtigsten Hebel, der ihnen dabei zur Verfügung steht, ist die Integration der entsprechenden Ziele und Anforderungen in die kommunalen Planungs- und Rechtsgrundlagen. 

Konkreten Bestimmungen schaffen Verbindlichkeit und ermöglichen es, Massnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Gemeindegebiet wirksam umzusetzen.

Besonders günstig dafür sind Revisionen von Planungsinstrumenten. Sie bieten die Möglichkeit, Bestimmungen zur Biodiversitätsförderung in den überarbeiteten oder neu geschaffenen Planungsgrundlagen zu verankern. Beispiele für solche Bestimmungen sind etwa Vorgaben zur ökologischen Ausgestaltung der Siedlungsränder oder zur Begrünung von Flachdächern sowie Anforderungen zur Pflanzenwahl, zum Baumschutz oder zum Umgang mit invasiven Neophyten. Solche konkreten Bestimmungen schaffen Verbindlichkeit und ermöglichen es, Massnahmen zur Biodiversitätsförderung auf dem Gemeindegebiet wirksam umzusetzen.

Sich an Bestehendem orientieren

Eine grosse Hilfe sind dabei die im Sommer 2022 vom Bundesamt für Umwelt (Bafu) publizierten Empfehlungen für Musterbestimmungen. Sie konkretisieren die Vorgaben für den ökologischen Ausgleich und zeigen auf, wie die Förderung von Biodiversität und Landschaftsqualität rechtlich verankert werden kann. Die Empfehlungen basieren auf bestehenden Rechts- und Planungsinstrumenten aus der kantonalen und kommunalen Praxis und sind so verfasst, dass sie leicht an die jeweiligen lokalen Gegebenheiten angepasst werden können. 

Ein gutes Beispiel für die Verankerung der Biodiversitätsförderung in der Planung ist das Projekt «Grünes Gallustal». Dieses zeigt nicht nur eindrücklich auf, wo ökologische Aufwertungen in der Stadt St. Gallen möglich sind, sondern formuliert in sogenannten Modellvorgaben zugleich ganz konkrete Anforderungen, die im Falle einer Umsetzung erfüllt sein müssten. Viele dieser Vorgaben sind so formuliert, dass ihre Anwendung nicht auf St. Gallen beschränkt bleibt und eine Übernahme auch anderswo möglich ist. 

Grundsätzlich lohnt es sich immer, sich mit anderen Gemeinden auszutauschen und voneinander zu lernen. Warum das Rad neu erfinden, wenn anderswo Massnahmen zur Biodiversitätsförderung schon erfolgreich umgesetzt werden? 

Rückhalt und Akzeptanz durch Partizipation  

Wer es bereits einmal miterlebt hat, der weiss: Planungsprozesse sind komplexe Angelegenheiten. Bei der Schaffung von neuen oder der Anpassung von bestehenden Planungsgrundlagen treffen die verschiedensten Vorstellungen, Erwartungen und Interessen aufeinander. Um das nötige Verständnis und eine möglichst breite Abstützung zu erreichen, gilt es, nicht nur Politik, Verwaltung, Behörden und Planungsbüros ins Boot zu holen, sondern auch die Bevölkerung. Neben der nötigen Unterstützung erhält man so auch wichtige Hinweise und Anregungen, die den Prozess inhaltlich bereichern. 

Um das nötige Verständnis und eine möglichst breite Abstützung zu erreichen, gilt es, nicht nur Politik, Verwaltung, Behörden und Planungsbüros ins Boot zu holen, sondern auch die Bevölkerung.

Ein Beispiel dafür ist die gezielte Beteiligung der Bevölkerung am Planungsprozess in der Zürcher Gemeinde Wädenswil, wo nach einer Gemeindefusion die Gesamtrevision der Nutzungsplanung fällig war. Die Partizipation der Bevölkerung spielte dabei von Anfang an eine zentrale Rolle. An Veranstaltungen wie Vorträgen, Workshops und Quartierspaziergängen informierten sich die Interessierten und brachten sich mit Anregungen und Fragen aktiv in den Prozess ein. Bisher hat man in Wädenswil damit durchwegs positive Erfahrungen gemacht. 

Selbstverständlich ist Partizipation allein noch kein Garant für den politischen Erfolg. Ob sich etwa die neue Nutzungsplanung in Wädenswil auf politischer Ebene durchsetzen kann, wird sich erst bei der Abstimmung zeigen. Falls dem so ist, wird Wädenswil jedoch noch lange über den Entscheid hinaus vom Rückhalt in der Bevölkerung profitieren. Denn auch bei der Umsetzung von einmal beschlossenen Massnahmen ist eine Gemeinde auf das Mittragen der Bevölkerung angewiesen.

Von der Verankerung zur Umsetzung  

Ebenso wichtig wie die Verankerung der Biodiversitätsförderung in den entsprechenden Planungsgrundlagen ist deren beherzte Umsetzung. Das bedeutet Arbeit. Diese reicht von der Prüfung und Realisierung neuer Projekte bis hin zur nachhaltigen Gestaltung und Pflege der gemeindeeigenen Grünflächen. Dabei gilt: Je konkreter die vorhandenen Planungsinstrumente sind, desto effizienter und wirksamer ist die Umsetzung. 

Dass sich die Mühe einer sorgfältigen und tatkräftigen Umsetzung lohnt, erlebte die luzernische Gemeinde Root. Seit hier die Förderung von vielfältigen und qualitativ hochwertigen Grünflächen in den Planungsgrundlagen verankert ist, geht die Gemeinde bei der Umsetzung in verschiedenen Projekten mit gutem Beispiel voran. Zugleich sorgt Root dafür, dass Vorgaben und Bestimmungen, die auch Private in die Pflicht nehmen, eingehalten werden. Der Lohn für diese Arbeit sind positive Veränderungen des Dorfbilds, eine höhere Lebensqualität und die Motivation, auf dem eingeschlagenen Weg weiterzugehen.

Der Aufwand lohnt sich

Auch wenn es zuweilen Hartnäckigkeit und Ausdauer erfordert, so ist eines klar: Wirksame Biodiversitätsförderung im Siedlungsgebiet ist möglich, sie ist notwendig und sie ist den Aufwand wert. Die Schaffung von griffigen Rechts- und Planungsinstrumenten ist dabei ein wichtiger und grundlegender Schritt. Sie bilden die Basis für grünere, lebendigere und vielfältigere Gemeinden. Und damit ist letztlich uns allen gedient.

Der Artikel ist im «Thema Umwelt» 4/2022 erschienen.
Titelbild: Pusch


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