Modellvorgaben für ein grüneres Gallustal

Das Projekt «Grünes Gallustal» skizziert nicht nur eine inspirierende Idee für eine nachhaltige Stadtentwicklung. Es liefert auch gleich Vorschläge für deren Verankerung im Recht. Ein Ansatz, von dem auch andere Gemeinden profitieren können.
In den letzten fünfzig Jahren wurden in der Stadt St. Gallen Grünflächen im Umfang von mehr als 380 Fussballfeldern überbaut – und das ohne Bevölkerungszuwachs. Damit einher ging der Verlust von Hecken, Bäumen und offenen Bachläufen. Um dieser Entwicklung etwas entgegenzusetzen und geeignete Massnahmen und Ansätze zur Biodiversitätsförderung im Siedlungsraum zu formulieren, hat der WWF St. Gallen 2019 gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden das Projekt «Grünes Gallustal» ins Leben gerufen.
Aus dieser Arbeit resultierten verschiedene Vorschläge für Massnahmen und deren Implementierung in den Planungsinstrumenten sowie eindrückliche bildliche und filmische Darstellungen davon, wie sich das Gallustal dadurch verändern würde. Zudem wurde in einer dreijährigen Zusammenarbeit mit Fachpersonen und der Stadt ein Leitbild für biodiverse Natur in der Stadt St. Gallen erarbeitet. Alle diese Bemühungen standen letztlich im Zeichen des Klimawandels und des zunehmenden Bedarfs an urbanen Freiräumen.
Mehr Vielfalt und Lebensqualität
Wie eine im Projekt «Grünes Gallustal» durchgeführte Analyse zum Umfang und zum Umgang mit bebauten Flächen, Gärten und sonstigen Freiräumen gezeigt hat, besteht in der Stadt St. Gallen grosser Handlungsbedarf: Im Stadtperimeter sind nicht mehr genügend ökologisch wertvolle Lebensräume vorhanden, um die Voraussetzungen für Biodiversität zu gewährleisten. Somit besteht in St. Gallen, wie auch in anderen städtischen Gemeinden der Schweiz, eine Pflicht zum ökologischen Ausgleich, wie er im Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG) des Bundes verankert ist.
Das Sitterwerk heute... Bild: GSI Architekten
Als Antwort darauf wurden im Projekt «Grünes Gallustal» vierzehn konkrete Massnahmen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, die Biodiversität zu fördern und die Lebensqualität zu vergrössern. Diese betreffen Themenbereiche wie Stadtbäume, Gewässer, Gärten sowie öffentliche Räume und Grünachsen. Einige der Massnahmen wurden in Zusammenarbeit mit der Stadt im Rahmen von Pilotprojekten bereits umgesetzt.
Von der Massnahme zur Modellvorgabe
Im Anschluss an die Formulierung der Massnahmen prüfte ein Rechtsgutachten deren bundes- und kantonskonforme Umsetzung und entwickelte daraus – soweit möglich und sinnvoll – konkrete Gesetzesvorschläge. Diese sogenannten Modellvorgaben stehen im Einklang mit dem übergeordneten Recht und orientieren sich an den Musterbestimmungen des Bundesamts für Umwelt (Bafu) sowie an Vorgaben aus anderen Gemeinden. Bei der Ausarbeitung der Vorgaben wurde nach der folgenden Methodik verfahren:
Herleitung der Bedeutung des jeweiligen Regelungsbereichs an der Schnittstelle von Biodiversität, Klima und Siedlungsqualität.
Analyse des diesbezüglichen rechtlichen Handlungsbedarfs.
Entwicklung des Normkonzepts im Einklang mit dem Bundesrecht, dem kantonalen Recht sowie der kommunalen Nutzungsordnung.
Formulierung der Norm mit Erläuterungen: Verhältnismässigkeit und Wahrung der Eigentumsgarantie entscheiden sich anhand der konkreten Normausgestaltung.
Obwohl die einzelnen Vorgaben zusammen ein Gesamtkonzept bilden, funktionieren sie auch einzeln. Das ist ein grosser Vorteil. Denn damit bilden sie eine Art planerischer Baukasten, dessen Elemente auch von anderen Gemeinden verwendet und dabei an die je eigenen Bedürfnisse angepasst werden können.
Die Idee der Modellvorgabe am Beispiel der Umgebungsgestaltung
Eine der im Rahmen von «Grünes Gallustal» formulierten Modellvorgaben betrifft die Normen für die ökologische Umgebungsgestaltung. Diese orientiert es sich an einem Zweibereichemodell, das eng an die Musterbestimmungen des Bafu angelehnt ist.
Innerhalb des ersten und grösseren Bereichs geht es darum, durch den Erhalt und die Neuschaffung von Grünflächeneine flächenmässig hinreichende Durchgrünung zu erreichen. Zudem sind auf den Flächen in diesem Bereich gewisse Grundregeln zu beachten, wozu etwa Versiegelungs- und bestimmte Schottergärtenverbote und Regeln im Umgang mit gebietsfremden Pflanzen und Tieren gehören.
Darüber hinaus soll ein Teil dieser Grünfläche besonders hochwertig gestaltet sein und mit ihrer erhöhten Qualität insbesondere dem ökologischen Ausgleich dienen. Zu den entsprechenden Massnahmen gehören dabei unter anderem extensive Wiesen, Krautsäume, naturnahe Hecken, Bäume, Retentionsbecken, Trockenmauern, Bachläufe und Weiher.
Rechtliche Verankerung als Ziel
Konkrete Modellvorgaben wie die Normen zur Umgebungsgestaltung sind bei der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs und bei der Förderung der Biodiversität im urbanen Raum eine grosse Hilfe. Im Rahmen des Projekts «Grünes Gallutstal» wurden sie nicht zuletzt im Hinblick auf die anstehende Revision der Bau- und Zonenordnung formuliert. Die Gemeinden im Kanton St. Gallen sind nämlich infolge einer Totalrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes verpflichtet, ihre Zonen- und Bauordnungen (BZO) bis ins Jahr 2027 zu revidieren. In diesem Zusammenhang hat sich der St. Galler Stadtrat bereits deutlich zu einer stärkeren gesetzlichen Einbindung und Förderung der Biodiversität im Siedlungsraum bekannt und in einem ersten Schritt bis 2023 ein Konzept für den ökologischen Ausgleich in Aussicht gestellt. Ein solches Konzept ist ein wichtiges Instrument zur rechtlichen Verankerung des ökologischen Ausgleichs der in der neuen Bau- und Zonenordnung und wäre daher ein wichtiger Schritt für die Umsetzung der von «Grünes Gallustal» vorgeschlagenen Massnahmen.
Aufgrund der breiten Unterstützung durch das Stadtparlament und des fachlichen Austauschs des Projektteams von «Grünes Gallustal» mit der Verwaltung besteht die berechtigte Hoffnung, dass die Kernelemente der Modellvorgaben in den Entwurf der Bau- und Zonenordnung einfliessen werden. Ein erster Lackmustest dafür wird eine Volksabstimmung zur Erweiterung des kommunalen Baumschutzgebietes im Frühjahr 2023 sein, die flächendeckend ein einheitliches Schutzniveau bei Fällungen vorsieht.
Der Artikel ist im «Thema Umwelt» 4/2022 erschienen.
Titelbild: GSI Architekten