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Biodiversität
Fachartikel

Viel Handlungsspielraum für Gemeinden

Eine Begrünung in Biel mit diversen Hochbeeten.

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6 Minuten Lesezeit

Biodiversität

Fachartikel

Das Fördern von ökologischer Vielfalt ist eine komplexe und vielschichtige Aufgabe. Der Kanton Bern setzt dabei auf eine Mischung aus weitsichtiger Planung, viel Engagement und dem Mut, vorhandene Handlungsspielräume klug zu nutzen.

Der Zustand der Biodiversität in der Schweiz ist unbefriedigend. Die Hälfte der Lebensräume und ein Drittel der Arten sind bedroht. Um diesen Trend zu stoppen, fordern Wissenschaftler:innen mehr naturnahe, vernetzte Lebensräume – gerade im Siedlungsgebiet. Auch der Bundesrat sieht Handlungsbedarf und definiert in der Strategie Biodiversität Schweiz (SBS) seine Ziele zum Erhalt der Biodiversität. Zur Raumplanung hält die Strategie fest, dass die Biodiversität sowohl in Sachplänen, kantonalen Richtplänen wie auch im Rahmen der Nutzungsplanung systematisch behandelt werden soll. Zudem verweist sie auf mögliche Verbesserungen durch eine verstärkte Koordination in der Raumplanung. Der dazugehörige Aktionsplan enthält eine Reihe von raumwirksamen Massnahmen, die insbesondere die Konzeption einer landesweiten Ökologischen Infrastruktur (ÖI), die Berücksichtigung der Anforderungen der Biodiversität in Musterbaureglementen und biodiversitätsfördernde Rückzonungen betreffen. 

Damit ist der Fahrplan vorgegeben. Nun sind die verschiedenen politischen Institutionen in der Pflicht, die definierten Ziele umzusetzen. So auch der Kanton Bern, wo man diese Aufgabe gestützt auf eine transparente Planung und eine sorgfältige Koordination in Angriff nimmt. 

Gemeinden stehen im Fokus

In der Schweiz sind die Raumplanung und der Schutz der Biodiversität eine gemeinsame Aufgabe von Bund, Kantonen und Gemeinden. Im Fokus stehen jedoch meist die Kantone und insbesondere die Gemeinden. Im Kanton Bern kommt zudem auch den Regionen eine wichtige Rolle zu, was eine Art «Berner Spezialität» darstellt. Hier nämlich stellen die Regionen mit ihren (Teil-)Richtplänen die Koordination zwischen den übergeordneten kantonalen Konzepten und den kleinräumigeren, spezifischeren Anliegen und Planungen der Gemeinden sicher und übernehmen damit eine Art Scharnierfunktion. Die Nutzungsplanung hingegen gehört klar zu den Kompetenzen der Gemeinden. In ihr sind die Art und die Intensität der Bodennutzung geregelt, welche die Stimmbürger:innen im Rahmen der Gesetzgebung über die kommunale baurechtliche Grundordnung festlegen.  

Wenn es um den Schutz der Biodiversität geht, stehen die Gemeinden im Fokus.

Diese starke Stellung der Gemeinden zeigt sich auch im kantonalen Naturschutzgesetz. Demnach tragen die Gemeinden die Hauptverantwortung für den Naturschutz auf kommunaler Ebene, worunter sämtliche Naturschutzobjekte von lokaler Bedeutung sowie ihre Vernetzung fallen. Der Kanton ist für die Objekte von nationaler und regionaler Bedeutung zuständig.  

Solide Planung als Grundlage

Im August 2019 verabschiedete der Berner Regierungsrat den Sachplan Biodiversität. Dieser zeigt auf, wie der Kanton die Umsetzung der SBS-Ziele des Bundesrats unterstützen will. Gestützt auf das verbindliche Instrument des Planungsrechts schafft er zudem die notwendigen Rahmenbedingungen für die raumplanerische Umsetzung der Naturschutzaufträge. Dahinter steht die Überzeugung, dass wirksame Biodiversitätsförderung nur auf der Grundlage einer griffigen Raumplanung gelingen kann.

Konkret enthält der Sachplan verschiedene Massnahmen aus den Bereichen Koordination, Naturschutz, Jagd und Wildtierschutz, Gewässer und Fischerei sowie Wald. Sechs davon enthalten räumliche Vorgaben wie Umsetzungsperimeter für Hoch- und Flachmoore oder Wildwechselkorridore.

Von besonderer raumplanerischer Relevanz ist der Auftrag, ein kantonales Basisnetz der Ökologischen Infrastruktur auszuarbeiten. Liegt dieses vor, soll es ebenfalls in den Sachplan übernommen werden. Dieses Vorgehen stellt sicher, dass die Anforderungen der Biodiversität und der Ökologischen Infrastruktur in den Konzepten, Richt- und Nutzungsplanungen von Kanton, Regionen und Gemeinden berücksichtigt werden.

Hürden und Ansprüche

Das Ziel einer funktionierenden Ökologischen Infrastruktur, wie es im Sachplan festgehalten ist, ist für den Erhalt der Biodiversität essenziell. Der Aufbau und Betrieb einer solchen Struktur bedingt allerdings einen beträchtlichen Flächenbedarf, was mit vielfältigen Herausforderungen verbunden ist. Dazu gehört insbesondere die Abstimmung mit den Ansprüchen der Siedlungsentwicklung, der Mobilitätsinfrastruktur, der Energiegewinnung, der Freizeitinfrastruktur sowie der Land- und Forstwirtschaft.

Auch belastete Böden (sogenannte Altlasten) sowie der Schutz von Kulturland, Kulturgütern und Grundwasser können biodiversitätsfördernde Massnahmen erschweren. Im Baugebiet ist der Handlungsspielraum zudem durch die innere Verdichtung und die Eigentumsverhältnisse eingeschränkt. Die Liste der Herausforderungen liesse sich problemlos verlängern. In Zeiten knapper Ressourcen kann dies verständlicherweise abschreckend wirken.

Rezepte sind vorhanden

Neben diesen Herausforderungen existieren jedoch auch viele Möglichkeiten und Chancen. Und diese gilt es zu nutzen. Wie die Biodiversität im Siedlungsgebiet konkret gefördert werden kann, ist Thema zahlreicher theoretischer Ausführungen. Aber auch anschauliche Beispiele aus der Praxis zeigen, wie es geht. Stichwortartig seien hier etwa die naturnahe Gestaltung öffentlicher Grünflächen und Privatgärten, die Reduktion von versiegelten Flächen im öffentlichen Raum, die Beachtung der Biodiversität bei «grauen» Infrastrukturprojekten und die naturnahe Gestaltung von Baulandbrachen genannt.

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Vorbildlich ist in dieser Hinsicht zum Beispiel die Stadt Bern, die im Rahmen ihres Themenjahres «Natur braucht Stadt − Mehr Biodiversität in Bern» die unterschiedlichsten Gruppen gezielt angesprochen hat (beispielsweise mit den Auszeichnungen «BiodiversitätsGarten» und «BiodiversitätsBalkon», Stadtspaziergängen, dem Berner Praxishandbuch Biodiversität und künstlerischen Interventionen). Doch auch ganz Konkretes wie Entsiegelungen und eine naturnähere Gestaltung von privaten und öffentlichen Flächen konnten umgesetzt werden. Das grosse Engagement der Stadt Bern und die Originalität der Aktivitäten wurden denn auch mit dem BindingPreis für Biodiversität 2022 belohnt.

Es geht nicht ohne Mut

Angesichts der zahlreichen Möglichkeiten zur Biodiversitätsförderung stellt sich jeweils die Frage, ob es für die Umsetzung solcher Massnahmen stets eine planungsrechtliche Verankerung braucht. Dies ist nicht immer der Fall. Da die entsprechenden Rahmenbedingungen von Kanton zu Kanton und von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich sind, gilt es die jeweiligen Vor- und Nachteile der verschiedenen Vorgehensweisen jeweils von Fall zu Fall zu prüfen, um eine möglichst effektive, nachhaltige und breit abgestützte Umsetzung zu erreichen. Neben dem nötigen Fachwissen hilft dabei nicht zuletzt auch die Courage, vorhandene Spielräume auch wirklich zu nutzen.

Der Artikel ist im «Thema Umwelt» 4/2022 erschienen.
Titelbild: Urs Känzig


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