14.04.2021

Gemeinden und Städte profitieren vom CO2-Gesetz

Das CO2-Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zu den Pariser Verpflichtungen der Schweiz. Noch genügen die dadurch erwarteten Einsparungen zwar nicht, doch das Gesetz unterstützt alle jene, die wirkungsvolle Klimaschutzmassnahmen umsetzen möchten – auch Gemeinden und Städte.

Am 13. Juni 2021 stimmt die Schweiz über das totalrevidierte CO2-Gesetz ab. Aus Sicht aller grossen Parteien - mit Ausnahme der SVP - sowie des Bundesrates und einer grossen Allianz von Wirtschafts- und Umweltverbänden sind die Grundsätze im neuen Gesetz eindeutig nötig und unabdingbar, um eine konsistente Politik zu ermöglichen. Das Gesetz fixiert ein Inland-Klimaziel von minus 37,5 Prozent bis 2030. Mit Blick auf das Netto-Null-Ziel bis 2050 ist dies zwar nicht sehr ehrgeizig, jedoch ein zentraler Schritt in die richtige Richtung.

Mehr Handlungsspielraum

Das Gesetz geht insbesondere die für den Klimaschutz zentralen Bereiche Mobilität, Gebäude und Heizungen, Flugverkehr und Finanzplatz an. Zudem soll neu ein Klimafonds geschaffen werden, der verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten vereint und gerade auch für Städte und Gemeinden neue Gelder zur Verfügung stellt. Für Städte und Gemeinden ermöglicht das revidierte Gesetz einen grösseren Handlungsspielraum zur Erfüllung ihrer Klimaziele und zur Umsetzung griffiger Massnahmen. Der Einbau von fossilen Heizungen beispielsweise wäre so ab 2023 beziehungsweise 2026 nur noch in wenigen Ausnahmefällen möglich. Fragen wie beispielsweise, ob das Gasnetz erneuert oder sukzessive rückgebaut und eine alternative Wärmeversorgung aufgebaut werden soll, lassen sich leichter beantworten – gibt es mit dem neuen Gesetz doch zusätzliche Unterstützung für Fernwärmeprojekte.

Entscheidet sich eine Gemeinde, zusätzliche Unterstützungsbeiträge für einen Heizungsersatz zu leisten? Engagiert sie sich in der Energieberatung? Setzt sie voll auf Elektromobilität und unterstützt Private bei der Einrichtung von Ladestationen? Das revidierte CO2-Gesetz hilft, wirkungsvolle Massnahmen umzusetzen. Bezüglich Energieplanungen profitieren Gemeinden und Städte mit dem neuen Gesetz zudem direkt von der finanziellen Unterstützung des Bundes.

Kosten sparen

Mit dem revidierten Gesetz werden die Anforderungen an die Fahrzeugeffizienz so weit erhöht, dass diese den geplanten Kompensationsaufschlag auf Treibstoffe um ein Vielfaches wettmachen. Bei einer energetischen Optimierung der eigenen Liegenschaften profitieren zudem auch Gemeinden durch die Erhöhung des Sockel- und Ergänzungsbeitrages des Bundes an die Kantone. Energetische Sanierungen lohnen sich so gleich doppelt. Eine Verteuerung durch das Gesetz entsteht also weder beim Fahrzeugbetrieb noch bei der Wärmeversorgung.

All diese Massnahmen führen ausserdem dazu, dass die Wertschöpfung stärker als bislang in der Schweiz bleibt. Die eingesetzten Mittel werden zusätzliche Investitionen im Inland auslösen. Daraus sind positive volkswirtschaftliche Nettowirkungen zu erwarten.

Ein überzeugtes Ja zum CO2-Gesetz

Vereinzelte Gegner des CO2-Gesetzes halten dieses für wenig tauglich, weil es zu wenig weit gehe und zur Umsetzung des Pariser Klimaabkommens nicht ausreiche. Eine Ablehnung des Gesetzes sorgt aber nicht für einen stärkeren, sondern für eine fehlende Perspektive im Klimaschutz. Das neue CO2-Gesetz schafft zudem Planungs- und Investitionssicherheit, auch für die Wirtschaft.

Das Gesetz ist sozialverträglich, denn es ist verursachergerecht und sieht in grossen Teilen Lenkungsabgaben vor, welche wieder an die Bevölkerung zurückfliessen. Wer wenig fliegt, eine ökologische Mobilität wählt und erneuerbar heizt, der profitiert letztlich finanziell. Das gilt auch für Gemeinden und Städte.

Kontakt

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Susanne Rutz
Projektleiterin Klima und Energie
044 267 44 77
susanne.rutz[at]pusch.ch