Eine Stiftung und ein Förderverein
Pusch besteht rechtlich aus zwei Körperschaften: einer Stiftung und einem Förderverein. Sämtliche Aktivitäten werden von der Stiftung durchgeführt. Sie untersteht der Stiftungsaufsicht des Bundes.
Stiftungen kennen gemäss Gesetz keine Mitgliedschaften. Deshalb sind die Mitglieder im Förderverein organisiert, dessen Aufgabe es ist, die Tätigkeiten der Stiftung zu alimentieren.
Oberstes Organ der Stiftung ist der Stiftungsrat, oberstes Organ des Fördervereins die Mitgliederversammlung. Diese findet gemäss Statuten alle 4 Jahre statt, das nächste Mal im Jahr 2027.